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Lieber
Gast!
Wir
werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu
machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir
erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber
haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer
Buchung anerkennen.
1.
Abschluss des Vertrages
Der
Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt
wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus
diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die
genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
2.
Zimmerbereitstellung / -übergabe und Rückgabe
Die
Zuteilung der Zimmer erfolgt durch die Sportschule. Am Anreisetag können die
Zimmer frühestens ab 14.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag sind die Zimmer
bis 9.00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Abweichungen dazu können
individuell vereinbart werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Anreisezeit vereinbart wurde, hat die Sportschule das Recht, gebuchte Zimmer
nach 21.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Es kann in Einzelsituationen
erforderlich sein, dass die Unterbringung von Teilnehmern außerhalb der
Sportschule in gleich- oder höherwertigen Unterkünften erfolgt. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder
Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar
sein, ist die Sportschule verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus
oder in anderen Objekten zu bemühen.
3.
Leistungen und Preise
Die
vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben in der
Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des
Auftraggebers. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung sechs Monate, so behält sich
das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen.
4.Zahlungen
Für
die Reservierung kann die Sportschule Oberwerth eine Vorauszahlung von 50 % des
vereinbarten Preises verlangen.
Wenn
zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt
die Bezahlung in bar, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über
Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung
spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
Der
Vertragspartner haftet gegenüber der Sportschule Oberwerth für die Bezahlung
etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen
(Speisen, Getränke, Telefongebühren).
5.
Rücktritt
Sämtliche
Rücktritte oder Veränderungen der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung
müssen schriftlich erfolgen.
5.1
Rücktritt durch den Gast
Der
Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Eingang der Rücktrittserklärung in der Sportschule Oberwerth, die nur
schriftlich erfolgen kann. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist
die Sportschule Oberwerth berechtigt, einen angemessenen Ausgleich für die
tatsächlich getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.
Die
Sportschule Oberwerth behält sich folgende Rücktrittsentschädigung vor:
- bis
zum 28. Tag vor Anreise kostenfrei
- bis
zum 14. Tag vor Anreise 50 % der gebuchten Übernachtungen
- unter
14 Tage vor Anreise 75 % der gebuchten Übernachtungen
- unter 2 Tage vor Anreise 90 % der
gebuchten Übernachtungen, 70 % der gebuchten Verpflegung
- am Anreisetag 90 % der gebuchten
Übernachtungen, 100 % der gebuchten Verpflegung des Anreisetages, 70 % der
Verpflegung der Folgetage
Als Anreise gilt die Zeit des frühestmöglichen Zimmerbezuges von
14.00 Uhr. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in obiger Regelung
berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte
Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
5.2
Rücktritt durch die Sportschule Oberwerth
Die
Sportschule Oberwerth ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch die
Sportschule Oberwerth nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt die Sportschule Oberwerth, so behält sie den
Anspruch auf den Vertragspreis. Des Weiteren kann die Sportschule Oberwerth vom
Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten, wenn höhere Gewalt,
Naturereignisse oder andere unvorhersehbare Umstände die Vertragserfüllung
unmöglich machen.
6.
Hausordnung
Mit
rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages ist der Veranstalter
verpflichtet, die für die Sportschule Oberwerth gültige Hausordnung
einzuhalten. Diese erhält der Veranstalter/Nutzer bei Anreise auf seinem
Zimmer. Bei Gruppenreisen ist ein Verantwortlicher (Lehrgangsleiter) zu
benennen, der die Teilnehmer über die Hausordnung der Sportschule zu
unterrichten hat. Er ist Ansprechpartner für alle den Lehrgang betreffenden
Angelegenheiten.
7.
Vergessenes Eigentum
Zurückgelassene
Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch, dessen Kosten und Risiko nachgesandt. Die Sportschule bewahrt die Fundsachen 6 Monate auf, nach
Ablauf dieser Zeit wird –sofern ein erkennbarer Wert besteht- dem Fundbüro
übergeben.
8.
Sachschäden
Die
während des Aufenthaltes entstehenden Fehlbestände oder Sachschäden in den
Zimmern sind durch den Veranstalter gesamtschuldnerisch zu ersetzten. Für
verloren gegangene Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 50 Euro
erhoben.
9.
Haftung
Die
Sportschule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Nutzer
eingebrachten Sachen sowie dessen Eigentum. Dies gilt auch für die auf dem
Gelände geparkten Fahrzeuge und deren Inhalte. Die Nutzung der Sportstätten
erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter hat für die
sportfachgerechte Anleitung zu sorgen und übernimmt die Aufsichtspflicht. Für
Personen- und Sachschäden übernimmt die Sportschule keine Haftung.
10.
Allgemeines
Das
Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Mitbringen von
Haustieren ist ebenfalls nicht erlaubt.
Lebensmittelallergiker
wenden sich bitte im Vorfeld an die Sportschule, um die individuellen
Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Im Rahmen
von Gruppenverpflegung in Buffetform schließt die Sportschule aber das
Servieren von –für den Einzelnen unverträgliche Produkten- nicht komplett aus.
An
der Sportschule Oberwerth herrscht Rauchverbot innerhalb des Gebäudes. Im Sinne
der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der
Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Sportschule Oberwerth
Gegenmaßnahmen vor. Sollte in den Unterkunftszimmern geraucht werden, stellt
die Sportschule Oberwerth eine Sonderreinigung in Rechnung.
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich
der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen, ihm obliegt die
Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die
Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,
Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
11.
Schlussbestimmungen
Im
kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der
Sportschule Oberwerth. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn die
Sportschule Oberwerth diese schriftlich bestätigt hat.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Stand: 05.12.2011
gez. Thorsten Liesegang
(Leiter der Sportschule Oberwerth)
Unsere AGB´s als pdf zum download: agb-sportschule-oberwerth.pdf
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