Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Gast!

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

  1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.

  1. Zimmerbereitstellung / -übergabe und Rückgabe

Die Zuteilung der Zimmer erfolgt durch die Sportschule. Am Anreisetag können die Zimmer frühestens ab 14.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag sind die Zimmer bis 9.00 Uhr zu räumen und die Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Abweichungen dazu können individuell vereinbart werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat die Sportschule das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Es kann in Einzelsituationen erforderlich sein, dass die Unterbringung von Teilnehmern außerhalb der Sportschule in gleich- oder höherwertigen Unterkünften erfolgt. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist die Sportschule verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

  1. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung zwölf Wochen, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

4.Zahlungen

Für die Reservierung kann die Sportschule Oberwerth eine Vorauszahlung von 50 % des vereinbarten Preises verlangen.

Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar oder per ec-Karte, spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

Der Vertragspartner haftet gegenüber der Sportschule Oberwerth für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen (Speisen, Getränke, Telefongebühren).

 

  1. Rücktritt

Sämtliche Rücktritte oder Veränderungen der Vertragsinhalte nach Vertragsunterzeichnung müssen schriftlich erfolgen.

5.1 Rücktritt durch den Gast

Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Sportschule Oberwerth, die nur schriftlich erfolgen kann. Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist die Sportschule Oberwerth berechtigt, einen angemessenen Ausgleich für die tatsächlich getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.

Die Sportschule Oberwerth behält sich folgende Rücktrittsentschädigung vor:

  • bis zum 28. Tag vor Anreise kostenfrei
  • bis zum 14. Tag vor Anreise 50 % der gebuchten Übernachtungen
  • unter 14 Tage vor Anreise 75 % der gebuchten Übernachtungen
  • unter 2 Tage vor Anreise 90 % der gebuchten Übernachtungen, 70 % der gebuchten Verpflegung
  • am Anreisetag 90 % der gebuchten Übernachtungen, 100 % der gebuchten Verpflegung des Anreisetages, 70 % der Verpflegung der Folgetage

Als Anreise gilt die Zeit des frühestmöglichen Zimmerbezuges von 14.00 Uhr. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in obiger Regelung berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

5.2 Rücktritt durch die Sportschule Oberwerth

Die Sportschule Oberwerth ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast den Aufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch die Sportschule Oberwerth nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Sportschule Oberwerth, so behält sie den Anspruch auf den Vertragspreis. Des Weiteren kann die Sportschule Oberwerth vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Naturereignisse oder andere unvorhersehbare Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.

  1. Hausordnung

Mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Vertrages ist der Veranstalter verpflichtet, die für die Sportschule Oberwerth gültige Hausordnung einzuhalten. Diese erhält der Veranstalter/Nutzer bei Anreise auf seinem Zimmer. Bei Gruppenreisen ist ein Verantwortlicher (Lehrgangsleiter) zu benennen, der die Teilnehmer über die Hausordnung der Sportschule zu unterrichten hat. Er ist Ansprechpartner für alle den Lehrgang betreffenden Angelegenheiten.

  1. Vergessenes Eigentum

Zurückgelassene Gegenstände werden dem Gast auf Wunsch, dessen Kosten und Risiko nachgesandt. Die Sportschule bewahrt die Fundsachen 6 Monate auf, nach Ablauf dieser Zeit wird –sofern ein erkennbarer Wert besteht- dem Fundbüro übergeben.

 

 

  1. Sachschäden

Die während des Aufenthaltes entstehenden Fehlbestände oder Sachschäden in den Zimmern sind durch den Veranstalter gesamtschuldnerisch zu ersetzten. Für verloren gegangene Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 50 Euro erhoben.

  1. Haftung

Die Sportschule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Nutzer eingebrachten Sachen sowie dessen Eigentum. Dies gilt auch für die auf dem Gelände geparkten Fahrzeuge und deren Inhalte. Die Nutzung der Sportstätten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Veranstalter hat für die sportfachgerechte Anleitung zu sorgen und übernimmt die Aufsichtspflicht. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Sportschule keine Haftung.

  1. Allgemeines

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Haustieren ist ebenfalls nicht erlaubt.

Lebensmittelallergiker wenden sich bitte im Vorfeld an die Sportschule, um die individuellen Gegebenheiten berücksichtigen zu können. Im Rahmen von Gruppenverpflegung in Buffetform schließt die Sportschule aber das Servieren von –für den Einzelnen unverträgliche Produkten-  nicht komplett aus.

An der Sportschule Oberwerth herrscht Rauchverbot innerhalb des Gebäudes. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, bitten wir um unbedingte Einhaltung der Festlegung. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Sportschule Oberwerth Gegenmaßnahmen vor. Sollte in den Unterkunftszimmern geraucht werden, stellt die Sportschule Oberwerth eine Sonderreinigung in Rechnung.

Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen, ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

  1. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Sportschule Oberwerth. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn die Sportschule Oberwerth diese schriftlich bestätigt hat.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Koblenz, 30.08.2022

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