Die Kommission Lehrstab weist nochmals darauf hin, dass seit diesem Jahr eine Eignungsprüfung verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung zur Trainer-B-Ausbildung ist. Die ersten Termine für die Eignungsprüfungen finden im Februar statt. Am 10. und 25. Februar sind noch Plätze frei!

Die Hintergründe dazu: Am 1. Januar 2015 ist die neue Ausbildungsordnung des Deutschen Fußball-Bundes in Kraft getreten. Diese Ordnung ist eine verbindliche Vorgabe für die angeschlossenen Landesverbände. Der Begriff „Trainer C – Breitenfußball“ wird durch „Trainer C“ (1. Lizenzstufe) ersetzt. Die Ausbildungsbezeichnungen im leistungsorientierten Trainer-Lizenzsystem werden gemäß der Systematik der UEFA-Trainer-Konvention wie folgt geändert: „Trainer C – Leistungsfußball“ wird durch „Trainer B“ ersetzt (1. Lizenzstufe), „Trainer B“ wird durch „DFB-Elite-Jugend-Lizenz“ (2. Lizenzstufe) ersetzt. Die Bezeichnungen „Trainer A“ (3. Lizenzstufe) und „Fußball-Lehrer“ (4. Lizenzstufe) bleiben unverändert bestehen.

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